Regeln
RegelnDurchführungsbestimmungen

DurchführungsbestimmungenTom ́s Hockey League für die Saison 2022/23

Alle Mannschaften akzeptieren mit ihrer Teilnahme automatisch alle Punkte der im Internet veröffentlichten Durchführungsbestimmungen. Alle nachstehend aufgeführten Punkte wurden mehrheitlich beschlossen und sind für die laufende Saison gültig.

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Teilnahmebedingungen
  3. Regeln
  4. Spielberechtigung
  5. Spielzeit
  6. Schiedsrichter
  7. Spielstärke
  8. Spielabsagen

1. Allgemeines

  1. Alle Mannschaften die an der Tom ́s Hockey League teilnehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Bestimmungen an.
  2. Diese Bestimmungen sind so lange gültig, bis von der Ligaleitung neue Bestimmungen bekannt gegeben werden
  3. Die Ligaleitung behält sich vor, Mannschaften die sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten, auch während der Saison aus dem Teilnehmerfeld zu streichen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder.

2. Teilnahmebedingungen

  1. Pro Mannschaft wird eine Startgebühr von 60,- € erhoben.
  2. Jede Mannschaft muss eine feste Eiszeit zur Verfügung haben. (siehe Pkt. 5)
  3. Jede Mannschaft hat einen Schiedsrichter zu melden.
  4. Eine Mannschaft ist erst spielberechtigt, wenn sie vor der neuen Saison die Spielerliste korrekt der Ligenleitung gemeldet hat (s.a. Punkt 4.1). THL
  5. Eine Mannschaft ist erst spielberechtigt, wenn sie vor der neuen Saison die Startgebühr überwiesen hat.

3. Regeln

  1. Es gelten die Spielregeln der IIHF mit der in Unterpunkt 3.2 beschriebenen Ausnahmen, um damit das Verletzungsrisiko der Spieler zu verringern.
  2. Körperkontakt
    Körperspiel (Checks) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Schiedsrichter sind angehalten Checks – auch wenn Sie gemäß IIHF-Regeln erlaubt wären – mit einer Strafe für übertriebene Härte zu ahnden. Dies gilt insbesondere bei absichtlichen Checks entgegen der Fahrtrichtung, an der Bande oder im toten Winkel. Wenn ein Check ausgeführt wurde, ist auf übertriebene Härte zu entscheiden.

    Erläuterung: Der Sinn dieser Regel ist es, das Potential für Verletzungen durch Körperkontakt zu minimieren und ein „hochschaukeln“ während eines Spieles zu verhindern. Daher soll jeder offensichtliche und absichtliche Kontakt, der rein darauf ausgelegt ist, einer gegnerischen Person körperliche Gewalt beizufügen (ohne den Versuch zu machen den Puck zu spielen), gemäß dieser Regel bestraft werden. Generell gilt in der THL das ‚Null-Toleranz-Prinzip‘, speziell im Falle von Fouls mit dem Stock, übertriebener Härte sowie Härteeinlagen an der Bande.

    Es gelten neben den offiziellen Regeln der IIHF und Unterpunkten folgende Zusatzbestimmungen:
    • Es kann keine Auszeit genommen werden.
    • In nicht überdachten Stadien können bei der Hälfte der Spielzeit im dritten Drittel die Seiten nochmals gewechselt werden.
  3. Sperren- Regelverstöße
    1. Strafzeiten
      Bei Spielen ohne gestoppte Strafzeit ist der Spielausschluss z.B. einer kleinen Strafzeit 2 Minuten (durchlaufend), bei gestoppter Zeit ebenfalls 2 Minuten.
    2. Erhält ein Spieler 3 Kleine Strafen in einer Partie, ist er automatisch für das nächste Spiel gesperrt.
    3. Erhält ein Spieler in der laufenden Saison seine dritte Disziplinarstrafe (ab 10 Minuten- Strafe), ist er automatisch für die nächsten beiden Spiele gesperrt.
    4. Bei Matchstrafen wird nach Anhörung der Schiedsrichter entschieden, welche Spielsperre für den jeweils betroffenen Spieler ausgesprochen wird. Die Entscheidung über die Dauer der Sperre unterliegt der Ligenleitung.
    5. Erhält ein Spieler der mittels Doppelspiellizenz in mehreren Ligen aktiv ist eine Matchstrafe oder Sperre, so ist er in der kompletten Liga, für die festgelegte Anzahl von Spielen gesperrt. Der betroffene Spieler ist in der zweiten Mannschaft ebenfalls so lange gesperrt, bis die Sperre für die erste Mannschaft (wo die Strafe ausgesprochen wurde) abgelaufen ist.
    6. Ein von der Ligaleitung beauftragter neutraler Beobachter oder ein Beobachter der Ligaleitung kann – nach Rücksprache mit der Ligenleitung - auch dann gegen einen Spieler eine Spieldauerstrafe aussprechen, wenn der/die eingesetzten Schiedsrichter keinen Regelverstoß erkannt haben.
    7. Fällt ein Spieler durch viele Spielstrafen immer wieder auf, so kann er von der Ligenleitung für den weiteren Spielbetrieb gesperrt werden.
    8. Fouls mit Verletzungsfolge oder Verletzungsabsicht sind mit sofortigem Spielausschluss, bzw. 5 Minuten plus Spieldauerdisziplinarstrafe zu ahnden; bei besonders schweren Vergehen mit 5 Minuten plus Matchstrafe. Die Ligenleitung bestimmt über das Strafmaß.
    9. Geldstrafen
      es wird festgelegt, dass pro Strafminute 1 Euro an den Nachwuchs des EC-Bad Tölz zu spenden ist.
    10. Ergänzende DisziplinarmaßnahmenEs liegt im Ermessen der Ligenleitung jedes Vorkommnis, das sich im Verlaufe einer Spielveranstaltung auf oder neben dem Spielfeld und vor, während oder nach dem Spiel zugetragen hat, nachträglich zu untersuchen und zu ahnden.
      In der Folge können dafür, nebst den in diesen Regeln festgelegten Maßnahmen, weitere zusätzliche Strafen ausgesprochen werden. Es ist dabei belanglos, ob die Vorfälle vom Schiedsrichter bereits geahndet worden sind.
    11. Wird ein gesperrter Spieler zum Einsatz gebracht, gilt das Spiel für die jeweilige Mannschaft als verloren und wird mit 0 Punkten und 0:5 Toren gewertet.

4. Spielberechtigung

  1. Spielberechtigt sind für die THL nur Spieler, die vor Saisonbeginn der Ligenleitung gemeldet wurden. Auf Basis der Meldungen legt die Ligenleitung die Spieler und Begegnungen auf der Homepage der THL an.

    Die Meldung eines Spielers muss die folgenden Daten vollständig enthalten:
    • Vor- und Nachname (gem. offiziellem Ausweisdokument)
    • Geburtsdatum
    • Rückennummer (sofern vorhanden)
  2. Sind die Daten der Spielermeldung unvollständig so erlischt die Spielgenehmigung bis die Daten korrigiert oder vervollständigt wurden. Die Mannschaftsführer haben die Eintragungen unmittelbar zu überprüfen.
  3. Spielberichte können zusätzlich jederzeit in Papierform von der Homepage heruntergeladen werden. Sollten nach offiziellen Saisonstart, bzw. dem Ende der Meldefrist Unklarheiten über die Meldungen bestehen, oder fehlerhafte/falsche Meldungen nicht durch die Mannschaftsführer angezeigt werden, so entscheidet die Ligenleitung über die Zulässigkeit, bzw. Spielberechtigung der betroffenen Spieler.
  4. Jeder Spieler kann grundsätzlich nur für ein Team gemeldet werden.
  5. Von der obigen Regelung kann eine Ausnahme in Form einer Doppelspiellizenz für neue Mannschaften in der 3. Liga gemacht werden. Eine Doppelspiellizenz ermöglicht einem Spieler eine Spielberechtigung bei zweiverschiedenen Mannschaften in den Ligen 2 und 3 zu erhalten. Der Doppelspiellizenz müssen beide betroffenen Mannschaftsführer zustimmen. Eine Doppellizenz in einer Liga ist nicht zulässig. Die Meldung hat vor dem Offiziellen Saisonbeginn zu erfolgen. Eine Doppelspiellizenz muss der Ligenleitung zur Eingabe im Onlinesystem zwingend mitgeteilt werden.
  6. Torhüter sind zwar ebenfalls mit dem Zusatz ‚DL‘ zu kennzeichnen, allerdings von der Beschränkung für Doppelspiellizenzen ausgenommen. Grundsätzlich sind alle Mannschaften dazu aufgerufen die Doppellizenzen für Feldspieler kritisch zu prüfen und auf ein zwingend erforderliches Minimum zu reduzieren.
  7. Erhält ein mit einer Doppelspiellizenz ausgestatteter Spieler eine Sperre so ist er für die von der Ligaleitung ausgesprochene Dauer in der betreffenden Mannschaft gesperrt. Daneben ist er zusätzlich in der anderen gemeldeten Mannschaft gesperrt, bis die Sperre der ersten Mannschaft abgelaufen ist (siehe 3.3. „Sperren“).
  8. Will eine Mannschaft eine Kontrolle der gegnerischen Spieler durchführen, so müssen sich diese durch Lichtbildausweis erkenntlich machen. Möchte eine Mannschaft eine Kontrolle der Spieler durchführen, so muss dies vor oder nach dem Spiel durch den Mannschaftsführer geschehen. Kann ein Spieler sich nicht ausweisen durch Personalausweis oder Führerschein, so gilt er als nicht spielberechtigt, außer es kann klar festgestellt werden, dass es sich um eine Person handelt, die auf der Mannschaftsmeldeliste aufgeführt ist. Es wird empfohlen, sich von jedem Spieler eine leserliche Kopie des Personalausweises zuzulegen.
  9. Maximal 5 Feldspieler und 1 Torwart können 15.12. bis 31.12. der laufenden Saison nachgemeldet werden. Diese Spieler werden ab dem 1.1. der laufenden Saison spielberechtigt.
  10. Es ist jedem Spieler freigestellt, während der Saison das Team zu wechseln. Er kann dies aber nur zum Jahreswechsel, oder zur neuen Saison und muss von seiner neuen Mannschaft gemeldet werden.
  11. Spieler, die in einer der unten aufgeführten Ligen aktiv waren oder sind, gelten als „aktive“ Spieler und sind grundsätzlich nicht spielberechtigt. Solange ein Spieler aktiv in einer Verbandsliga spielt, ist er für den Spielbetrieb der THL gesperrt. Eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch grundsätzlich beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung (AG) kann für die Verkürzung einer bestehenden Sperrfrist oder die Spielberechtigung eines „aktiven“ beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für „aktive“ Spieler ist durch die Ligenversammlung ausdrücklich kritisch auf Notwendigkeit zu überprüfen. Ausländische Ligen sind den aufgeführten deutschen Ligen gleichgestellt. Spielberechtigung erhält ein (ehemaliger) „aktiver“ Spieler nur dann, wenn folgende Pausen eingehalten werden. Ausschlaggebend ist, dass der Spieler einen Pass in einer der genannten Ligen hatte, egal ob er eingesetzt wurde oder nicht.

    Seit dem letzten Einsatz in der:
    DEL/ DEL27 Jahre
    Oberliga5 Jahre
    Bayernliga od. vergleichbar5 Jahre
    Landesliga3 Jahre
    Bezirksliga2 Jahre
    DNL/ DNL27 Jahre
    U20/ U172 Jahre
    sonstiger Nachwuchs od. Damenohne Sperre